Das Erbe
Nachlassregelungen
Sich rechtzeitig Gedanken über den eigenen Nachlass zu machen und die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen,hat viele Vorteile. Auf diese Weise können Streitigkeiten innerhalb der Familie vermieden werden.
Wenn im Todesfall kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Sollten Sie besondere Vorstellungen haben bezüglich der Verteilung Ihres Nachlasses, ist ein Testament oder ein Erbvertrag hierfür notwendig.
Wie verfasst man ein Testament?
Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es komplett von Hand geschrieben wird. Darüber hinaus muss es mit dem vollen Namenszug unterschrieben werden sowie den Ort und das Ausstellungsdatum enthalten. Die rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder Notar ist zwar gebührenpflichtig, kann jedoch Unklarheiten ausschließen.
Bitte beachten Sie
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass diese Website lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.